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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (Brennstoffemissionshandelsverordnung - BEHV)
Anlage 1 (zu § 10 Absatz 2)
Kontoarten

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 3037)
 
Name
der Kontoart
Eröffnung
auf Antrag von
KontoinhaberFür Kontoart
vorgesehene Vorgänge und Transaktionen
Angaben zur
Eröffnung der Kontoart
AbgabekontoEröffnung ohne Antrag durch die zuständige BehördeZuständige BehördeAlle Vorgänge und Transaktionen gemäß §§ 21, 22 und 27entfällt
Compliance-KontoVerantwortlicherVerantwortlicherAlle Vorgänge und Transaktionen gemäß §§ 11 bis 18, 21 bis 27Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 4 und 5
HandelskontoNatürliche oder juristische Person oder PersonengesellschaftNatürliche oder juristische Personen sowie PersonengesellschaftenAlle Vorgänge und Transaktionen gemäß §§ 11 bis 18, 21 bis 25Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 3 und 5
LöschungskontoEröffnung ohne Antrag durch die zuständige BehördeZuständige BehördeAlle Vorgänge und Transaktionen gemäß §§ 21 bis 24entfällt
NationalkontoEröffnung ohne Antrag durch die zuständige BehördeZuständige BehördeAlle Vorgänge und Transaktionen gemäß §§ 11, 13, 15 bis 24entfällt
VeräußerungskontoFür den Verkauf zuständige StelleFür den Verkauf zuständige StelleAlle Vorgänge und Transaktionen gemäß §§ 11 bis 18, 20 bis 22, 24 und 25Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 3 und 5