Wenn die Kontoeröffnung von einer juristischen Person oder Personengesellschaft beantragt wird:
- a)
Eintragungsnachweis der juristischen Person oder Personengesellschaft, sofern der Antragsteller nicht in einem deutschen Handelsregister registriert ist,
- b)
Nachweis, dass der Antragsteller in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums Inhaber eines offenen Bankkontos ist,
- c)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit vorhanden, und
- d)
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland und Anschrift des wirtschaftlich Berechtigten der juristischen Person oder Personengesellschaft im Sinne von Artikel 3 Nummer 6 der Richtlinie (EU) 2015/849 einschließlich der Art und des Umfangs des wirtschaftlichen Interesses oder der vom wirtschaftlich Berechtigten ausgeübten Kontrolle.