Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 | Anwendungsbereich und Zweck |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
Abschnitt 2
Veräußerung von Emissionszertifikaten (zu § 10 des Gesetzes)
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften für die Veräußerung
§ 3 | Zuständige Stelle, beauftragte Stelle, Delegation der Veräußerung |
§ 4 | Voraussetzungen für die Beauftragung der beauftragten Stelle |
§ 5 | Zugangsbedingungen |
§ 6 | Veräußerungstermine |
§ 7 | Berichtspflichten und Überwachung durch die beauftragte Stelle, Datenweitergabe |
§ 8 | Transaktionsentgelte |
Unterabschnitt 2
Besondere Vorschriften für den Verkauf
von Emissionszertifikaten für die Jahre 2021 bis 2025 zum Festpreis
§ 9 | Besondere Zugangsbedingungen zum Festpreisverkauf |
§ 10 | Bestimmung der Nachkaufmenge, Mindestkaufmenge |
Unterabschnitt 3
Besondere Vorschriften für die Veräußerung von Emissionszertifikaten für das Jahr 2026
§ 11 | Versteigerungsmenge, Versteigerungstermine |
§ 12 | Versteigerungsverfahren |
§ 13 | Berichtspflichten und Überwachung durch die beauftragte Stelle |
§ 14 | Verkauf der Überschussmenge |
§ 15 | Verkauf der Nachkaufmenge |
Unterabschnitt 4
Besondere Vorschriften für den Verkauf von Emissionszertifikaten für die Jahre ab dem Jahr 2027
§ 16 | Fortführung des nationalen Brennstoffemissionshandels für die Jahre ab dem Jahr 2027 |
§ 17 | Sonderregelung bei Verschiebung des Beginns des EU-Brennstoffemissionshandels |
Abschnitt 3
Nationales Emissionshandelsregister (zu § 12 des Gesetzes)
Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 18 | Emissionshandelsregister |
Unterabschnitt 2
Konten
§ 19 | Kontoarten |
§ 20 | Kontostatus |
§ 21 | Eröffnung von Konten |
§ 22 | Aktualisierung von Kontoangaben |
§ 23 | Sperrung von Konten |
§ 24 | Schließung von Konten |
Unterabschnitt 3
Kontobevollmächtigte Personen
§ 25 | Bestimmung und Ernennung von kontobevollmächtigten Personen |
§ 26 | Rechte von kontobevollmächtigten Personen |
§ 27 | Sperrung des Zugangs zum Emissionshandelsregister |
Unterabschnitt 4
Emissionszertifikate
§ 28 | Erzeugung von Emissionszertifikaten |
§ 29 | Gültigkeit von dem Kalenderjahr 2026 zugeordneten Emissionszertifikaten |
§ 30 | Übertragung von veräußerten Emissionszertifikaten |
§ 31 | Ausführung von Transaktionen |
§ 32 | Annullierung abgeschlossener Transaktionen |
§ 33 | Löschung von Emissionszertifikaten |
§ 34 | Bereinigung des Registers, Transaktionsbeschränkung |
§ 35 | Verfügungsbeschränkungen |
Unterabschnitt 5
Eintragung der Brennstoffemissionen und Abgabe von Emissionszertifikaten
§ 36 | Eintragung der Brennstoffemissionen |
§ 37 | Abgabe von Emissionszertifikaten |
Unterabschnitt 6
Sicherheit
§ 38 | Aussetzung des Betriebs des Emissionshandelsregisters |
§ 39 | Pflicht zur Meldung von Straftaten |
§ 40 | Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten |
§ 41 | Vertraulichkeit |
Unterabschnitt 7
Technische Bestimmungen und Veröffentlichung von Informationen
§ 42 | Automatisierte Prüfung und endgültiger Abschluss von Vorgängen und Transaktionen |
§ 43 | Veröffentlichung von Informationen |
Abschnitt 4
Nationale Emissionsmengen (zu den §§ 4 und 5 des Gesetzes)
§ 44 | Festlegung der jährlichen Emissionsmengen |
§ 45 | Bestimmung der jährlichen Erhöhungsmenge |
§ 46 | Bereinigter Zusatzbedarf |
Abschnitt 5
Schlussbestimmungen
Anlage 1 (zu § 19 Absatz 2) | Kontoarten |
Anlage 2 (zu § 21 Absatz 1) | Mit dem Antrag auf Kontoeröffnung zu übermittelnde Angaben |
Anlage 3 (zu § 21 Absatz 1) | Für die Eröffnung eines Veräußerungs- oder Handelskontos zu übermittelnde Angaben |
Anlage 4 (zu § 21 Absatz 1) | Für die Eröffnung eines Compliance-Kontos zu übermittelnde Angaben |
Anlage 5 (zu § 25 Absatz 2) | Von dem Kontoinhaber zu übermittelnde Angaben zu kontobevollmächtigten Personen |