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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Durchführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (Brennstoffemissionshandelsverordnung - BEHV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Anwendungsbereich und Zweck
§ 2Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Veräußerung von Emissionszertifikaten (zu § 10 des Gesetzes)
Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften für die Veräußerung
§ 3Zuständige Stelle, beauftragte Stelle, Delegation der Veräußerung
§ 4Voraussetzungen für die Beauftragung der beauftragten Stelle
§ 5Zugangsbedingungen
§ 6Veräußerungstermine
§ 7Berichtspflichten und Überwachung durch die beauftragte Stelle, Datenweitergabe
§ 8Transaktionsentgelte
Unterabschnitt 2
Besondere Vorschriften für den Verkauf
von Emissionszertifikaten für die Jahre 2021 bis 2025 zum Festpreis
§ 9Besondere Zugangsbedingungen zum Festpreisverkauf
§ 10Bestimmung der Nachkaufmenge, Mindestkaufmenge
Unterabschnitt 3
Besondere Vorschriften für die Veräußerung von Emissionszertifikaten für das Jahr 2026
§ 11Versteigerungsmenge, Versteigerungstermine
§ 12Versteigerungsverfahren
§ 13Berichtspflichten und Überwachung durch die beauftragte Stelle
§ 14Verkauf der Überschussmenge
§ 15Verkauf der Nachkaufmenge
Unterabschnitt 4
Besondere Vorschriften für den Verkauf von Emissionszertifikaten für die Jahre ab dem Jahr 2027
§ 16Fortführung des nationalen Brennstoffemissionshandels für die Jahre ab dem Jahr 2027
§ 17Sonderregelung bei Verschiebung des Beginns des EU-Brennstoffemissionshandels
Abschnitt 3
Nationales Emissionshandelsregister (zu § 12 des Gesetzes)
Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 18Emissionshandelsregister
Unterabschnitt 2
Konten
§ 19Kontoarten
§ 20Kontostatus
§ 21Eröffnung von Konten
§ 22Aktualisierung von Kontoangaben
§ 23Sperrung von Konten
§ 24Schließung von Konten
Unterabschnitt 3
Kontobevollmächtigte Personen
§ 25Bestimmung und Ernennung von kontobevollmächtigten Personen
§ 26Rechte von kontobevollmächtigten Personen
§ 27Sperrung des Zugangs zum Emissionshandelsregister
Unterabschnitt 4
Emissionszertifikate
§ 28Erzeugung von Emissionszertifikaten
§ 29Gültigkeit von dem Kalenderjahr 2026 zugeordneten Emissionszertifikaten
§ 30Übertragung von veräußerten Emissionszertifikaten
§ 31Ausführung von Transaktionen
§ 32Annullierung abgeschlossener Transaktionen
§ 33Löschung von Emissionszertifikaten
§ 34Bereinigung des Registers, Transaktionsbeschränkung
§ 35Verfügungsbeschränkungen
Unterabschnitt 5
Eintragung der Brennstoffemissionen und Abgabe von Emissionszertifikaten
§ 36Eintragung der Brennstoffemissionen
§ 37Abgabe von Emissionszertifikaten
Unterabschnitt 6
Sicherheit
§ 38Aussetzung des Betriebs des Emissionshandelsregisters
§ 39Pflicht zur Meldung von Straftaten
§ 40Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten
§ 41Vertraulichkeit
Unterabschnitt 7
Technische Bestimmungen und Veröffentlichung von Informationen
§ 42Automatisierte Prüfung und endgültiger Abschluss von Vorgängen und Transaktionen
§ 43Veröffentlichung von Informationen
Abschnitt 4
Nationale Emissionsmengen (zu den §§ 4 und 5 des Gesetzes)
§ 44Festlegung der jährlichen Emissionsmengen
§ 45Bestimmung der jährlichen Erhöhungsmenge
§ 46Bereinigter Zusatzbedarf
Abschnitt 5
Schlussbestimmungen
§ 47Inkrafttreten
Anlage 1
(zu § 19 Absatz 2)
Kontoarten
Anlage 2
(zu § 21 Absatz 1)
Mit dem Antrag auf Kontoeröffnung zu übermittelnde Angaben
Anlage 3
(zu § 21 Absatz 1)
Für die Eröffnung eines Veräußerungs- oder Handelskontos zu übermittelnde Angaben
Anlage 4
(zu § 21 Absatz 1)
Für die Eröffnung eines Compliance-Kontos zu übermittelnde Angaben
Anlage 5
(zu § 25 Absatz 2)
Von dem Kontoinhaber zu übermittelnde Angaben zu kontobevollmächtigten Personen