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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz)
§ 10
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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