- 1.
trägt dazu bei, Maßnahmen zur zeitlichen Optimierung oder zur Senkung der Kosten von Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren oder zur Verwaltungsdigitalisierung zu erproben und auszuwerten, um sie bei positiver Bewertung anschließend bundesweit als Regelung vorzuschlagen,
- 2.
fördert Innovationen, indem Rahmenbedingungen für die praktische Erprobung innovativer Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Ansätze in Reallaboren verbessert werden,
- 3.
trägt zur Verbesserung und Beschleunigung des regulatorischen Lernens bei, für das die Evaluation von Reallaboren eine wichtige Voraussetzung ist,
- 4.
schafft die rechtlichen Grundlagen für einen strukturierten Wissenstransfer im Zusammenhang mit Reallaboren,