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Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Beschussprüfung von Schusswaffen und Böllern
  § 1 Prüfverfahren
  § 2 Prüfung von Schwarzpulverwaffen und Böllern
  § 3 Mindestzustand des Prüfgegenstandes
  § 4 Zurückweisung vom Beschuss
  § 5 Instandsetzungsbeschuss
  § 6 Wiederholungsbeschuss und freiwillige Beschussprüfung
Abschnitt 2
 Verfahren der Beschussprüfung
  § 7 Antragsverfahren
  § 8 Überlassung von Prüfhilfsmitteln
  § 9 Aufbringen der Prüfzeichen
  § 10 Bescheinigung über das Beschussverfahren
Abschnitt 3
 Bauartzulassung und Zulassung für besondere Schusswaffen und besondere Munition; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
  § 11 Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate; Einzelzulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
  § 12 Modellbezeichnung bei Bauartzulassungen
  § 13 Inverkehrbringen von Schussapparaten aus Staaten, mit denen die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen vereinbart ist
  § 14 Beschaffenheit pyrotechnischer Munition
  § 15 Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffe sowie an Elektroimpulsgeräte
  § 16 Kennzeichnung der Verpackung von Reizstoffgeschossen und Reizstoffsprühgeräten
  § 17 Abweichungen vom Kennzeichnungsgrundsatz bei besonderen Munitionsarten
Abschnitt 4
 Verfahren bei der Bauartzulassung
  § 18 Antragsverfahren
  § 19 Zuständigkeit und Zulassungsbescheid
  § 20 Zulassungszeichen
  § 21 Bekanntmachungen
Abschnitt 4a
 Verfahren bei der Prüfung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen
  § 21a Prüfverfahren und Kennzeichnung der geprüften Schusswaffen
  § 21b Maßnahmen zur Verhinderung des Zerlegens
  § 21c Bescheinigung über die Unbrauchbarmachung
Abschnitt 5
 Periodische Fabrikationskontrolle, Einzelfallprüfung, Wiederholungsprüfung
  § 22 Periodische Fabrikationskontrollen für Schussapparate und Einsteckläufe
  § 23 Überprüfung im Einzelfall
  § 24 Wiederholungsprüfung betriebener Schussapparate
  § 25 Prüfzeichen bei Wiederholungsprüfungen
Abschnitt 6
 Festlegung der Maße und Energiewerte für Feuerwaffen (Maßtafeln), Einsteck- und Austauschläufe sowie für Munition
  § 26 Zulässige und nicht zulässige Munition
  § 27 Abweichungen von den Maßtafeln
Abschnitt 7
 Zulassung von Munition
  § 28 Begriffsbestimmungen
  § 29 Zulassung und Prüfung von Patronen- und Kartuschenmunition
  § 30 Antragsverfahren
  § 31 Prüfmethoden
  § 32 Form der Zulassung
  § 33 Fabrikationskontrolle
  § 34 Behördliche Kontrollen
  § 35 Überprüfung im Einzelfall
  § 36 Bekanntmachung
  § 37 Ausnahmen
Abschnitt 8
 Verpackung, Kennzeichnung und Lagerung von Munition
  § 38 Verpackung von Munition
  § 39 Kennzeichnung der Verpackungen und Munition
  § 40 Lagerung von Munition
Abschnitt 9
 Beschussrat
  § 41 Beschussrat
Abschnitt 10
 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
  § 42 Ordnungswidrigkeiten
  § 43 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Schlussformel
  Anlage I Technische Anforderungen an und Prüfvorschriften für Feuerwaffen und sonstige Gegenstände, die der Beschussprüfung nach § 5 des Gesetzes unterliegen, und technische Anforderungen an Prüfgegenstände nach den §§ 7 bis 10 des Gesetzes
  Anlage II Beschusszeichen, Prüfzeichen
  Anlage III Prüfvorschriften für Patronen- und Kartuschenmunition
  Anlage IV Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und die dafür verwendeten Reizstoffe
  Anlage V Grenzwerte für Elektroimpulsgeräte nach § 15 Abs. 5
  Anlage VI Ermittlung der Bewegungsenergie der Geschosse