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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-Reformgesetz)
Art 14 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Für im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende Betriebsräte gilt Artikel 1 Nr. 8, 13 und 35 Buchstabe a erst bei deren Neuwahl.