Abschnitt 1
Zweck, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 1 | Zweck und Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
Abschnitt 2
Anforderungen an die Barrierefreiheit
§ 3 | Barrierefreiheit, Verordnungsermächtigung |
§ 4 | Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen |
§ 5 | Konformitätsvermutung auf der Grundlage technischer Spezifikationen |
§ 5a | Barrierefreiheit gemäß anderen Rechtsakten der Europäischen Union |
§ 5b | Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen für andere Rechtsakte der Europäischen Union |
Abschnitt 3
Pflichten der Wirtschaftsakteure
§ 6 | Pflichten des Herstellers |
§ 7 | Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers |
§ 8 | Bevollmächtigter des Herstellers |
§ 9 | Allgemeine Pflichten des Einführers |
§ 10 | Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers |
§ 11 | Pflichten des Händlers |
§ 12 | Einführer oder Händler als Hersteller |
§ 13 | Angabe der Wirtschaftsakteure, Verordnungsermächtigung |
§ 14 | Pflichten des Dienstleistungserbringers |
§ 15 | Beratungsangebot der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit |
Abschnitt 4
Grundlegende Veränderungen
von Produkten oder Dienstleistungen und
unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaftsakteure
§ 16 | Grundlegende Veränderungen |
§ 17 | Unverhältnismäßige Belastungen, Verordnungsermächtigung |
Abschnitt 5
CE-Kennzeichnung
§ 18 | EU-Konformitätserklärung für Produkte |
§ 19 | CE-Kennzeichnung |
Abschnitt 6
Marktüberwachung von Produkten
§ 20 | Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden |
§ 21 | Marktüberwachungsmaßnahmen |
§ 22 | Maßnahmen der Marktüberwachung bei Produkten, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen |
§ 23 | Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Produkten |
§ 24 | Pflichten der Marktüberwachungsbehörde und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bei Nichtkonformität von Produkten, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken |
§ 25 | Unterstützungsverpflichtung |
§ 26 | Pflichten der Marktüberwachungsbehörde bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten, bei Produkten, die gegen Barrierefreiheitsanforderungen verstoßen |
§ 27 | Aufgaben der zentralen Verbindungsstelle |
Abschnitt 7
Marktüberwachung von Dienstleistungen
§ 28 | Marktüberwachung von Dienstleistungen |
§ 29 | Maßnahmen der Marktüberwachung bei Dienstleistungen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen |
§ 30 | Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Dienstleistungen |
§ 31 | Veröffentlichung von Informationen |
Abschnitt 8
Verwaltungsverfahren, Rechtsbehelfe, Schlichtung
§ 32 | Rechte von Verbrauchern, anerkannten Verbänden und qualifizierten Einrichtungen im Verwaltungsverfahren |
§ 33 | Rechtsbehelfe |
§ 34 | Schlichtung |
Abschnitt 9
Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure
§ 35 | Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure |
Abschnitt 10
Berichterstattung,
Bußgeldvorschriften und Übergangsbestimmungen
§ 36 | Berichterstattung an die Europäische Kommission |
§ 37 | Bußgeldvorschriften |
§ 38 | Übergangsbestimmungen |
Anlage 1 | Überwachung von Dienstleistungen |
Anlage 2 | Konformitätsbewertungsverfahren für Produkte |
Anlage 3 | Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen |
Anlage 4 | Kriterien für die Beurteilung der unverhältnismäßigen Belastung |