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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung)
§ 5
Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2)
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