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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Umlegung von Kosten der Bilanzkontrolle nach § 17d des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung - BilKoUmV)
§ 3 Umlagebetrag

Der Umlagebetrag ist der Anteil der umlagefähigen Kosten, den ein Umlagepflichtiger zu entrichten hat.