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Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge

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  Inhaltsübersicht
Erster Teil
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Zweck des Gesetzes
  § 2 Geltungsbereich
  § 3 Begriffsbestimmungen
Zweiter Teil
 Errichtung und Betrieb von Anlagen
Erster Abschnitt
 Genehmigungsbedürftige Anlagen
  § 4 Genehmigung
  § 5 Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen
  § 6 Genehmigungsvoraussetzungen
  § 7 Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen
  § 8 Teilgenehmigung
  § 8a Zulassung vorzeitigen Beginns
  § 9 Vorbescheid
  § 10 Genehmigungsverfahren
  § 11 Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
  § 12 Nebenbestimmungen zur Genehmigung
  § 13 Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen
  § 14 Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen
  § 14a Vereinfachte Klageerhebung
  § 15 Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
  § 16 Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
  § 16a Störfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
  § 16b Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, Sondervorschriften für Windenergieanlagen
  § 17 Nachträgliche Anordnungen
  § 18 Erlöschen der Genehmigung
  § 19 Vereinfachtes Verfahren
  § 20 Untersagung, Stilllegung und Beseitigung
  § 21 Widerruf der Genehmigung
Zweiter Abschnitt
 Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
  § 22 Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
  § 23 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
  § 23a Anzeigeverfahren für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind
  § 23b Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren
  § 23c Betriebsplanzulassung nach dem Bundesberggesetz
  § 24 Anordnungen im Einzelfall
  § 25 Untersagung
  § 25a Stilllegung und Beseitigung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs sind
Dritter Abschnitt
 Ermittlung von Emissionen und Immissionen, sicherheitstechnische Prüfungen
  § 26 Messungen aus besonderem Anlass
  § 27 Emissionserklärung
  § 28 Erstmalige und wiederkehrende Messungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
  § 29 Kontinuierliche Messungen
  § 29a Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen
  § 29b Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen
  § 30 Kosten der Messungen und sicherheitstechnischen Prüfungen
  § 31 Auskunftspflichten des Betreibers
Vierter Abschnitt
 Sonderregelungen zur Bewältigung einer Gasmangellage
  § 31a Abweichungen nach Artikel 30 Absatz 5 der Richtlinie 2010/75/EU
  § 31b Abweichungen nach Artikel 30 Absatz 6 der Richtlinie 2010/75/EU
  § 31c Abweichungen nach Artikel 6 Absatz 11 der Richtlinie (EU) 2015/2193
  § 31d Abweichungen nach Artikel 6 Absatz 12 der Richtlinie (EU) 2015/2193
  § 31e Zulassung vorzeitigen Beginns bei einer Gasmangellage
  § 31f Beteiligung der Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren
  § 31g Entbehrlichkeit einer Änderungsanzeige oder Änderungsgenehmigung
  § 31h Abweichungen von der Vierten Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
  § 31i Abweichungen von der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft
  § 31j Überschreitung von Immissionsrichtwerten der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm
  § 31k Abweichungen von Vorgaben zu nächtlichen Geräuschwerten und zur Vermeidung von Schattenwurf bei Windenergieanlagen
  § 31l Übergangsregelungen zu den §§ 31e bis 31k
Dritter Teil
 Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
Erster Abschnitt
 Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
  § 32 Beschaffenheit von Anlagen
  § 33 Bauartzulassung
  § 34 Beschaffenheit von Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen
  § 35 Beschaffenheit von Stoffen und Erzeugnissen
  § 36 Ausfuhr
  § 37 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union
Zweiter Abschnitt
 Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
  § 37a Pflichten für Inverkehrbringer von Kraftstoffen
  § 37b Begriffsbestimmungen und Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen
  § 37c Mitteilungs- und Abgabepflichten
  § 37d Zuständige Stelle, Rechtsverordnungen
  § 37e Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
  § 37f Berichte über Kraftstoffe und Energieerzeugnisse
  § 37g Bericht der Bundesregierung
  § 37h Mechanismus zur Anpassung der Treibhausgasminderungs-Quote; Verordnungsermächtigung
Vierter Teil
 Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen
  § 38 Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen
  § 39 Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union
  § 40 Verkehrsbeschränkungen
  § 41 Straßen und Schienenwege
  § 42 Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen
  § 43 Rechtsverordnung der Bundesregierung
Fünfter Teil
 Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung, Lärmminderungspläne
  § 44 Überwachung der Luftqualität
  § 45 Verbesserung der Luftqualität
  § 46 Emissionskataster
  § 46a Unterrichtung der Öffentlichkeit
  § 47 Luftreinhaltepläne, Pläne für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen, Landesverordnungen
Sechster Teil
 Lärmminderungsplanung
  § 47a Anwendungsbereich des Sechsten Teils
  § 47b Begriffsbestimmungen
  § 47c Lärmkarten
  § 47d Lärmaktionspläne
  § 47e Zuständige Behörden
  § 47f Rechtsverordnungen
Siebenter Teil
 Gemeinsame Vorschriften
  § 48 Verwaltungsvorschriften
  § 48a Rechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte
  § 48b Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
  § 49 Schutz bestimmter Gebiete
  § 50 Planung
  § 51 Anhörung beteiligter Kreise
  § 51a Kommission für Anlagensicherheit
  § 51b Sicherstellung der Zustellungsmöglichkeit
  § 52 Überwachung
  § 52a Überwachungspläne, Überwachungsprogramme für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie
  § 52b Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
  § 53 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
  § 54 Aufgaben
  § 55 Pflichten des Betreibers
  § 56 Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers
  § 57 Vortragsrecht
  § 58 Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz
  § 58a Bestellung eines Störfallbeauftragten
  § 58b Aufgaben des Störfallbeauftragten
  § 58c Pflichten und Rechte des Betreibers gegenüber dem Störfallbeauftragten
  § 58d Verbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz
  § 58e Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
  § 59 Zuständigkeit bei Anlagen der Landesverteidigung
  § 60 Ausnahmen für Anlagen der Landesverteidigung
  § 61 Berichterstattung an die Europäische Kommission
  § 62 Ordnungswidrigkeiten
  § 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung
  §§ 64 bis 65 (weggefallen)
Achter Teil
 Schlussvorschriften
  § 66 Fortgeltung von Vorschriften
  § 67 Übergangsvorschrift
  § 67a Überleitungsregelung aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
  §§ 68 bis 72 (Änderung von Rechtsvorschriften, Überleitung von Verweisungen, Aufhebung von Vorschriften)
  § 73 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
  Anlage (zu § 3 Abs. 6)
Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik