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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 1, 2 (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Rohstoffen auf die Treibhausgasquote und zur Anrechnung auf die Verpflichtung nach Artikel 4 in Verbindung mit Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2405) (37. BImSchV)
Anlage (zu § 3 Absatz 6 Nummer 3)
Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 131, S. 26)
Die Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz sind:
Vorherrschende UmwandlungstechnologieEffizienzfaktor
Verbrennungsmotor1
Wasserstoffzellengestützter Elektroantrieb0,4