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Verordnung zur Neufassung der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 1, 2 (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote)

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  Eingangsformel
  Inhaltsübersicht
Teil 1
 Allgemeiner Teil
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2
 Anforderungen an erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
  § 3 Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
  § 4 Anerkennung von Strom, der über einen Direktanschluss von Stromerzeugungsanlagen bezogen wird
  § 5 Anerkennung von Strom aus dem Netz
  § 6 Zusätzliche Stromerzeugung
  § 7 Zeitliche Korrelation
  § 8 Geografische Korrelation
  § 9 Anerkennung von Strom aus dem Netz in Sonderfällen
  § 10 Treibhausgaseinsparungen
  § 11 Mitverarbeitung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
Teil 3
 Anforderungen an mitverarbeitete biogene Öle und biogenen Wasserstoff
  § 12 Anrechenbarkeit von mitverarbeiteten biogenen Ölen
  § 13 Anrechenbarkeit von biogenem Wasserstoff
Teil 4
 Nachweise
Abschnitt 1
 Allgemeine Bestimmungen
  § 14 Anerkannte Nachweise
  § 15 Vorlage der Nachweise
Abschnitt 2
 Nachweise für die Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
  § 16 Ausstellung von Nachweisen
  § 17 Inhalt und Form der Nachweise
  § 18 Dokumentation der Lieferung in Massenbilanzsystemen
  § 19 Anforderungen an Massenbilanzsysteme
  § 20 Fehlende oder nicht ausreichende Angaben
  § 21 Weitere anerkannte Nachweise
  § 22 Teilnachweise
  § 23 Unwirksamkeit von Nachweisen
Abschnitt 3
 Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
  § 24 Anerkannte Zertifikate
  § 25 Ausstellung von Zertifikaten
  § 26 Inhalt der Zertifikate
  § 27 Unwirksamkeit von Zertifikaten
  § 28 Gültigkeit der Zertifikate
  § 29 Weitere anerkannte Zertifikate
Abschnitt 4
 Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 1
 Anerkennung von Zertifizierungsstellen
  § 30 Anerkannte Zertifizierungsstellen
  § 31 Anerkennung von Zertifizierungsstellen
  § 32 Verfahren zur Anerkennung
  § 33 Inhalt der Anerkennung
  § 34 Erlöschen der Anerkennung
  § 35 Widerruf der Anerkennung
  § 36 Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen
Unterabschnitt 2
 Aufgaben von Zertifizierungsstellen
  § 37 Führen von Verzeichnissen
  § 38 Kontrolle von Schnittstellen und Lieferanten
  § 39 Mitteilungen und Berichte über Kontrollen
  § 40 Weitere Berichte und Mitteilungen
  § 41 Aufbewahrung, Umgang mit Informationen
Unterabschnitt 3
 Überwachung von Zertifizierungsstellen
  § 42 Überwachung und Maßnahmen
Unterabschnitt 4
 Vorläufige Anerkennung
  § 43 Vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen
Teil 5
 Zentrales Register und elektronische Datenbank
  § 44 Register für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
  § 45 Datenabgleich
Teil 6
 Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren
  § 46 Auskunftsrecht der zuständigen Behörde
  § 47 Evaluierung und Bestandsschutz
  § 48 Datenübermittlung
  § 49 Zuständigkeiten
  § 50 Verfahren vor der zuständigen Behörde
  § 51 Muster und Vordrucke
  § 52 Informationsaustausch
  § 53 Übergangsvorschrift
  § 54 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  Anlage (zu § 3 Absatz 6 Nummer 3)
Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz