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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 1, 2 (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Rohstoffen auf die Treibhausgasquote und zur Anrechnung auf die Verpflichtung nach Artikel 4 in Verbindung mit Anhang I der Verordnung (EU) 2023/2405) (37. BImSchV)
Inhaltsübersicht 

Teil 1
 
Allgemeiner Teil
 
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
 
Teil 2
 
Anforderungen an erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
 
§ 3Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
§ 3aAnrechenbarkeit von synthetischen Flugkraftstoffen und erneuerbarem Wasserstoff für die Luftfahrt
§ 3bMindestanteil an erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
§ 4Anerkennung von Strom, der über einen Direktanschluss von Stromerzeugungsanlagen bezogen wird
§ 5Anerkennung von Strom aus dem Netz
§ 6Zusätzliche Stromerzeugung
§ 7Zeitliche Korrelation
§ 8Geografische Korrelation
§ 9Anerkennung von Strom aus dem Netz in Sonderfällen
§ 10Treibhausgaseinsparungen
§ 11Mitverarbeitung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
 
Teil 3
 
Anforderungen an mitverarbeitete biogene Öle und biogenen Wasserstoff
 
§ 12Anrechenbarkeit von mitverarbeiteten biogenen Rohstoffen
§ 13Anrechenbarkeit von biogenem Wasserstoff
 
Teil 4
 
Nachweise
 
Abschnitt 1
 
Allgemeine Bestimmungen
 
§ 14Anerkannte Nachweise
§ 15Vorlage der Nachweise
 
Abschnitt 2
 
Nachweise für die Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs
 
§ 16Ausstellung von Nachweisen
§ 17Inhalt und Form der Nachweise
§ 18Dokumentation der Lieferung in Massenbilanzsystemen
§ 19Anforderungen an Massenbilanzsysteme und Dokumentationspflicht
§ 20Fehlende oder nicht ausreichende Angaben
§ 21Weitere anerkannte Nachweise
§ 22Teilnachweise
§ 23Unwirksamkeit von Nachweisen
 
Abschnitt 3
 
Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten von erneuerbaren Kraftstoffen nicht
biogenen Ursprungs
 
§ 24Anerkannte Zertifikate
§ 25Ausstellung von Zertifikaten
§ 26Inhalt der Zertifikate
§ 27Unwirksamkeit von Zertifikaten
§ 28Gültigkeit der Zertifikate
§ 29(weggefallen)
 
Abschnitt 4
 
Zertifizierungsstellen
 
Unterabschnitt 1
 
Anerkennung von Zertifizierungsstellen
 
§ 30Anerkannte Zertifizierungsstellen
§ 31Anerkennung von Zertifizierungsstellen
§ 31aDurchführungsbestimmungen zum Akkreditierungsverfahren
§ 32Verfahren zur Anerkennung
§ 33Inhalt der Anerkennung
§ 34Erlöschen der Anerkennung
§ 35Widerruf der Anerkennung
§ 35aRegistrierung ausländischer Zertifizierungsstellen
§ 36(weggefallen)
 
Unterabschnitt 2
 
Aufgaben von Zertifizierungsstellen
 
§ 37Führen von Verzeichnissen
§ 38Kontrolle von Schnittstellen und Lieferanten
§ 39Mitteilungen und Berichte über Kontrollen
§ 40Weitere Berichte und Mitteilungen
§ 41Aufbewahrung, Umgang mit Informationen
 
Unterabschnitt 3
 
Überwachung von Zertifizierungsstellen
 
§ 42Überwachung und Maßnahmen
 
Unterabschnitt 4
 
Vorläufige Anerkennung
 
§ 43(weggefallen)
 
Teil 5
 
Zentrales Register und elektronische Datenbank
 
§ 44Register für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
§ 45Datenabgleich
 
Teil 6
 
Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren
 
§ 46Auskunftsrecht der zuständigen Behörde
§ 47Evaluierung und Bestandsschutz
§ 48Datenübermittlung
§ 49Zuständigkeiten
§ 50Verfahren vor der zuständigen Behörde
§ 51Muster und Vordrucke
§ 52Informationsaustausch
§ 52aOrdnungswidrigkeiten
§ 53Übergangsvorschrift
§ 54Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 
AnlageAnpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz