Das Umweltbundesamt übermittelt der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur in Übereinstimmung mit der Berichterstattung an das Sekretariat des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung
- 1.
das nationale Emissionsinventar,
- 2.
die nationale Emissionsprognose,
- 3.
das räumlich aufgeschlüsselte nationale Emissionsinventar,
- 4.
das Inventar großer Punktquellen und
- 5.
den informativen Inventarbericht.
Die Übermittlung erfolgt gemäß den Berichterstattungsfristen in Anlage 1.