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Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes*

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Begriffsbestimmungen
  § 3 Bezugssauerstoffgehalt
  § 4 Aggregationsregeln
  § 5 Emissionsrelevante Änderung in einer Feuerungsanlage
  § 6 Registrierung von Feuerungsanlagen
  § 7 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Betreibers
  § 8 An- und Abfahrzeiten
Abschnitt 2
 Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb
  § 9 Emissionsgrenzwerte für Ammoniak
  § 10 Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen
  § 11 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen
  § 12 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt
  § 13 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 10 Megawatt oder mehr oder in genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen
  § 14 Emissionsgrenzwerte bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen in nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt
  § 15 Emissionsgrenzwerte für Gasturbinenanlagen
  § 16 Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoranlagen
  § 17 Anforderungen an die Abgasverluste von nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Öl- und Gasfeuerungsanlagen
  § 18 Anforderungen an Mischfeuerungen und Mehrstofffeuerungen
  § 19 Ableitbedingungen
  § 20 Abgasreinigungseinrichtungen
Abschnitt 3
 Messung und Überwachung
  § 21 Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von festen Brennstoffen
  § 22 Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von gasförmigen Brennstoffen
  § 23 Messungen an mittelgroßen Feuerungsanlagen bei Einsatz von flüssigen Brennstoffen
  § 24 Messungen an Verbrennungsmotoranlagen
  § 25 Messungen an Gasturbinenanlagen
  § 26 Messungen an Feuerungsanlagen mit Abgasreinigungseinrichtung für Stickstoffoxide
  § 27 Messplätze
  § 28 Messverfahren und Messeinrichtungen
  § 29 Kontinuierliche Messungen
  § 30 Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen, Messbericht
  § 31 Einzelmessungen
Abschnitt 4
 Gemeinsame Vorschriften
  § 32 Zulassung von Ausnahmen
  § 33 Weitergehende Anforderungen
  § 34 Verhältnis zu anderen Vorschriften
  § 35 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 5
 Anlagenregister, Informationsformate und Übermittlungswege
  § 36 Anlagenregister
  § 37 Informationsformate und Übermittlungswege
Abschnitt 6
 Schlussvorschriften
  § 38 Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen
  § 39 Übergangsregelungen
  Anlage 1 (zu § 6)
Informationen, die der Betreiber der zuständigen Behörde vorzulegen hat
  Anlage 2 (zu § 28)
Anforderungen an die Probenahme und Analyse, an die kontinuierlichen Messeinrichtungen und an die Validierung der Messergebnisse
  Anlage 3 (zu § 30)
Umrechnungsformel