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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Durchführung von Befähigungsprüfungen nach der Binnenschiffspersonalverordnung (Binnenschiffspersonal-Befähigungsprüfungsverordnung - BinSchPersBefähPrV)
§ 10 Unionspatent – Prüfungsteil Reiseplanung

(1) Die Reiseplanung ist ein Teil der Schiffsführerprüfung. Sie wird als mündliche Prüfung durchgeführt.
(2) Die Prüfung dauert zwischen 60 und 90 Minuten. Vor der Prüfung bekommt jeder Prüfling eine Vorbereitungszeit von 60 Minuten.