- a)
ein ausführlicher Lehrgangsplan mit Angabe des Inhalts und der Dauer der unterrichteten Fächer sowie der Lehrmethode,
- b)
ein Verzeichnis des Lehrpersonals, einschließlich ihrer nachgewiesenen Fachkenntnisse,
- c)
Informationen über das Lehrmaterial,
- d)
Angaben darüber, wo der Lehrgang stattfinden soll, und über die Einrichtungen, die für die praktischen Übungen zur Verfügung stehen,
- e)
Teilnahmebedingungen für den Lehrgang,
- f)
die Erklärung, dass der Lehrgangsanbieter sich dazu verpflichtet, der Berufsgenossenschaft unverzüglich und aus eigener Initiative über jede Änderung der im Zulassungsantrag enthaltenen Informationen schriftlich oder elektronisch anzuzeigen, sobald ein Antrag auf Zulassung gestellt oder eine Zulassung erteilt wurde.