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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Achte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (8. BinSchStrOAbweichV)
§ 4 Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2028 außer Kraft.