An einer Schleuse, die durch ein Mittelhaupt in eine größere nach unterstrom liegende und eine kleinere nach oberstrom liegende Kammer unterteilt ist, wird durch folgende Signallichter angezeigt, welche Teilkammer für die Schleusung vorgesehen ist:
- a)
zwei grüne Lichter nebeneinander und zwei weiße Lichter nebeneinander über den grünen Lichtern:
Einfahrt frei für die nach unterstrom liegende große Teilkammer;
- b)
zwei grüne Lichter nebeneinander und ein weißes Licht über dem linken grünen Licht:
Einfahrt frei für die nach oberstrom liegende kleine Teilkammer.
Werden beide Teilkammern für die Schleusung freigegeben, werden zwei grüne Lichter nebeneinander gezeigt.