Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) § 14.11Schifffahrt bei Hochwasser
Auf dem Griethauser Altrhein ist die Schifffahrt mit Ausnahme des Übersetzverkehrs verboten, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Emmerich 810 cm erreicht oder überschritten hat.