Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) § 18.27Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
Das Befahren der Ilmenau von der Nordwestkante der Brausebrücke an der Abtsmühle in Lüneburg (km 0,00) bis Warburg (km 0,50) ist verboten. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen.