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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
§ 22.20
Segeln
Das Segeln auf einem Kanal und auf der Strecke
Untere Havel-Wasserstraße
von der Spreemündung (km 0,00) bis zum Pichelsdorfer Gemünd (km 4,00) ist verboten.
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