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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
§ 28.27
Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
Das Befahren der zwischen Friesheim (km 2363,25) und Kiefenholz (km 2359,05) ausgewiesenen Fischruhezonen ist verboten.
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