1. | Ein Fahrzeug, das Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzt, muss ein Kennzeichen tragen. | 65 | ![]() |
2. | Das Kennzeichen ist rechteckig mit der Aufschrift „LNG“ in weißen Buchstaben auf rotem Grund und einem weißen Rand von mindestens 5 cm Breite. Die Längsseite des Rechtecks muss mindestens 60 cm betragen. Die Höhe der Schriftzeichen muss mindestens 20 cm betragen. Die Breite der Schriftzeichen und die Stärke der Striche müssen der Höhe entsprechen. |