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einen gelben Zylinder, der oben und unten mit je einem schwarzen und je einem weißen Streifen – letztere an den äußeren Enden – eingefasst ist; der Zylinder muss auf dem Vorschiff senkrecht und so hoch gesetzt werden, dass er von allen Seiten sichtbar ist. | 4 | ![]() |
Das Fahrzeug muss den Zylinder auch dann beibehalten, wenn ihm vorübergehend auf einer kurzen Strecke ein Vorspann voran fährt; der Vorspann muss den Zylinder ebenfalls führen. |
ein drittes Topplicht; dieses muss etwa 2,00 m unter dem ersten Topplicht, jedoch nach Möglichkeit mindestens 1,00 m höher als die Seitenlichter gesetzt werden; | ![]() |
den Zylinder nach Nummer 1 Buchstabe b. | ![]() |
ein weißes helles, von allen Seiten sichtbares Licht; dieses muss nach hinten und kann nach den Seiten durch eine Mattglasscheibe abgeblendet werden; | ![]() |
einen gelben Ball an einer geeigneten Stelle und so hoch, dass er von allen Seiten sichtbar ist. | ![]() |
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