- a)
ein Topplicht, jedoch hell statt stark, in gleicher Höhe wie die Seitenlichter und mindestens 1,00 m vor diesen; - b)
Seitenlichter, die gewöhnliche Lichter sein dürfen; sie müssen in gleicher Höhe und in einer Ebene senkrecht zur Längsachse des Fahrzeugs gesetzt sein und innenbords derart abgeblendet sein, dass das grüne Licht nicht von Backbord, das rote Licht nicht von Steuerbord gesehen werden kann; - c)
ein Hecklicht;
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