Ein manövrierunfähiges Fahrzeug in Fahrt muss zusätzlich zu der anderen nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Bezeichnung
- a)
bei Nacht:
ein rotes Licht zeigen, das im unteren Halbkreis geschwenkt wird; | |
- b)
bei Tag:
eine rote Flagge zeigen, die im unteren Halbkreis geschwenkt wird. | |