Der Bergfahrer muss dem Verlangen des Talfahrers entsprechen und dies wie folgt bestätigen:
- a)
soll die Vorbeifahrt an Backbord stattfinden, müssen sie „einen kurzen Ton“ geben und außerdem die Sichtzeichen nach § 6.04 Nummer 3 entfernen;
- b)
soll die Vorbeifahrt an Steuerbord stattfinden, müssen sie „zwei kurze Töne“ und außerdem die Sichtzeichen nach § 6.04 Nummer 3 geben.