Der Schiffsführer oder die von ihm beauftragten Mitglieder der Besatzung dürfen jeweils das Ein- und Aussteigen erst zulassen, nachdem das Fahrgastschiff ordnungsgemäß festgemacht ist und nachdem sie sich davon überzeugt haben, dass
- a)
der Zu- und Abgang der Fahrgäste an der Anlegestelle ohne Gefahr möglich ist,
- b)
die Anlegestelle sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet,
- c)
die Anlegestelle bei Dunkelheit ausreichend beleuchtet ist.