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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
Anlage 8 Bezeichnung der Wasserstraße

(Fundstelle: BGBl. I 2012, Anlageband zu Nr. 1, S. 256 - 271)

I. Allgemeines


1.
Schifffahrtszeichen

Schifffahrtszeichen zur Bezeichnung der Wasserstraße, der Fahrrinne und von gefährlichen Stellen und Hindernissen im und am Fahrwasser werden nicht durchgehend gesetzt.

Ein schwimmendes Schifffahrtszeichen wird etwa 5 m außerhalb der zu bezeichnenden Begrenzungen verankert.

Eine Buhne oder ein Parallelwerk kann durch ein schwimmendes oder festes Schifffahrtszeichen bezeichnet sein. Dieses ist im Allgemeinen vor, zwischen oder auf dem Buhnenkopf und Parallelwerk angebracht.

Von einem Schifffahrtszeichen muss ein ausreichender Abstand gehalten werden, da sonst Gefahr besteht, zu raken oder aufzulaufen.

Ein Schifffahrtszeichen kann mit Taktfeuer ergänzt werden.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen der zuständigen Behörde kann es zur Beeinträchtigung eines Schifffahrtszeichens kommen; eine Tonne kann versenkt oder abgetrieben werden, ein Feuer kann durch äußere Einwirkungen zum Erlöschen kommen. Bei Hochwasser oder Eisgang kann die Betonnung vorübergehend eingezogen werden. Den Schifffahrttreibenden obliegt es, bei der Benutzung der Schifffahrtszeichen diese Risiken zu beachten.
2.
Begriffe
  
Feuer:Licht mit Kennung, das der Befeuerung dient. 
  
Festfeuer:Ununterbrochene Lichterscheinung von gleichbleibender Stärke und Farbe. 
  
Taktfeuer:Ein in kennzeichnendem Rhythmus aufleuchtendes Feuer mit regelmäßiger Wiederkehr. 
   
Es werden verwendet: 
   
-ununterbrochenes Feuer mit Einzelunterbrechung:
Ubr.
   
 oder 
 mit Gruppen von Unterbrechungen
Beispiel: 2 Unterbrechungen: Ubr. (2)
   
-Gleichtaktfeuer: Glt.
   
-Blitzfeuer mit Einzelblitzen: Blz.
   
 oder 
 mit Gruppen von 2 Blitzen: Blz. (2)
   
 oder 
 mit Gruppen von 2 + 1 Blitzen: Blz. (2+1)
   
-Funkelfeuer mit dauerndem Funkel: Fkl.
   
 oder 
 mit Gruppen von Funkeln
  
 Beispiel: 3 Funkel: Fkl. (3)
   
 Beispiel: 9 Funkel: Fkl. (9)
   
 oder 
 mit Gruppen von Funkeln und 1 Blink
  
 Beispiel: 6 Funkel + 1 Blink: Fkl. (6) + Blk.
   
-Schnelles Funkelfeuer mit dauerndem schnellen Funkel: SFkl.
   
 oder 
 mit Gruppen von schnellen Funkeln
  
 Beispiel: 3 schnelle Funkel: SFkl. (3)
   
 Beispiel: 9 schnelle Funkel: SFkl. (9)
   
 oder 
 mit Gruppen von schnellen Funkeln und 1 Blink
  
 Beispiel: 6 schnelle Funkel + 1 Blink: SFkl. (6) + Blk.
   
 Ein Funkelfeuer wird mit 60 Lichterscheinungen/Minute und ein schnelles Funkelfeuer mit 100 bis 120 Lichterscheinungen/ Minute ausgesendet. Ein Blink wird als Lichterscheinung von mehr als zwei Sekunden Dauer sichtbar.
   
 Ein Feuer mit Einzelunterbrechung oder Einzelblitzen und mit Gruppen von drei Unterbrechungen oder drei Blitzen wird als Feuer mit ungerader Kennung bezeichnet. Ein Feuer mit Gruppen von zwei und vier Unterbrechungen oder Blitzen wird als Feuer mit gerader Kennung bezeichnet.
 


II. Bezeichnung der Fahrrinne
   
1.Rechte Seite 
   
 
   
 Farbe:rot
 Form:Stumpftonne, Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere)
 Toppzeichen (wenn vorhanden):roter Zylinder (in der Regel als Radarreflektor)
 Feuer (wenn vorhanden):rotes Taktfeuer
   
2.Linke Seite 
   
 
   
 Farbe:grün
 Form:Spitztonne, Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere)
 Toppzeichen (wenn vorhanden):grüner Kegel - Spitze oben - (in der Regel als Radarreflektor)
 Feuer (wenn vorhanden):grünes Taktfeuer
   
3.Spaltung 
   
 
   
 Farbe:rot-grün waagerecht gestreift
 Form:Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne
 Toppzeichen (wenn vorhanden):rot-grün waagerecht gestreifter Ball (in der Regel als Radarreflektor)
 Feuer (wenn vorhanden):weißes Funkel- oder Gleichtaktfeuer: Fkl. oder Glt.
   
 Erforderlichenfalls zeigt ein rotes zylinderförmiges oder ein grünes kegelförmiges Toppzeichen über dem Zeichen für die Fahrrinnenspaltung an, an welcher Seite die Vorbeifahrt erfolgen soll.
   
4.Abzweigung, Einmündung, Hafeneinfahrt
  
4.1Rechte Seite der durchgehenden Fahrrinne/linke Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne
   
 
   
 Farbe:rot mit einem grünen waagerechten Streifen
 Form:Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere)
 Toppzeichen (wenn vorhanden):roter Zylinder (in der Regel als Radarreflektor)
 Feuer (wenn vorhanden):rotes Blitzfeuer: Blz. (2+1)
   
4.2Linke Seite der durchgehenden Fahrrinne/rechte Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne
   
 
   
 Farbe:grün mit einem roten waagerechten Streifen
 Form:Tonne mit Toppzeichen, Leuchttonne, Schwimmstange (Spiere)
 Toppzeichen (wenn vorhanden):grüner Kegel - Spitze oben - (in der Regel als Radarreflektor)
 Feuer (wenn vorhanden):grünes Blitzfeuer: Blz. (2+1)
   
 Die Positionen rechte Seite der durchgehenden Fahrrinne/rechte Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne und linke Seite der durchgehenden Fahrrinne/linke Seite der abzweigenden oder einmündenden Fahrrinne werden mit den Zeichen nach Bild 1 und Bild 2 bezeichnet.
   
5.Zusammenspiel der Bilder 1 bis 3 (Beispiel):
   
 
   
   
III. Bezeichnung der Wasserstraße sowie eines Hindernisses in oder an der Wasserstraße
   
A.Feste Zeichen 
   
1.Rechte Seite 
   
 Farbe:rot
 Form:Stange mit Toppzeichen
 Toppzeichen:roter Kegel - Spitze unten -
(in der Regel als Radarreflektor)
 Feuer (wenn vorhanden):rotes Taktfeuer
   
2.Linke Seite 
   
 Farbe:grün
 Form:Stange mit Toppzeichen
 Toppzeichen:grüner Kegel - Spitze oben -
(in der Regel als Radarreflektor)
 Feuer (wenn vorhanden):grünes Taktfeuer
   
3.Spaltung 
   
 Farbe:rot-grün
 Form:Stange mit Toppzeichen
 Toppzeichen:roter Kegel - Spitze unten -
über grünem Kegel - Spitze oben -
(in der Regel als Radarreflektor)
 Feuer (wenn vorhanden):weißes Funkel- oder Gleichtaktfeuer:
Fkl. oder Glt.
   
4.Abzweigung, Einmündung, Hafeneinfahrt
   
 Im Bereich einer Abzweigung, Einmündung und Hafeneinfahrt kann für jede Seite der Wasserstraße die Ufersicherung bis zur Trennspitze durch die unter den Nummern 1 und 2 (Bilder 5 und 6) gezeigten festen Schifffahrtszeichen gekennzeichnet werden. Die Fahrt von der Hafeneinfahrt in den Hafen gilt als Bergfahrt.
   
B.Schwimmende Zeichen (nur zur Bezeichnung eines Hindernisses)
   
1.Rechte Seite 
   
 Farbe:rot-weiß waagerecht gestreift
 Form:Spierentonne mit Toppzeichen,
Schwimmstange (Spiere), in der
Regel jeweils mit Radarreflektor
 Toppzeichen
(wenn vorhanden):
roter Zylinder
 Feuer (wenn vorhanden):rotes Taktfeuer
   
2.Linke Seite 
   
 Farbe:grün-weiß waagerecht gestreift
 Form:Spierentonne mit Toppzeichen,
Schwimmstange (Spiere), in der
Regel jeweils mit Radarreflektor
 Toppzeichen
(wenn vorhanden):
grüner Kegel - Spitze oben -
 Feuer (wenn vorhanden):grünes Taktfeuer (in der Regel mit Radarreflektor)
   
C.Zusammenspiel der Bilder 5 bis 9 mit A.4 (Beispiel)
   
 
   
IV. Weitere Möglichkeiten zur Bezeichnung
einer gefährlichen Stelle und eines Hindernisses in der Wasserstraße
  
1.Vorbeifahrt ohne Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der freien Seite zugelassen
  
 bei Nachtbei Tag
 gesperrte Seitegesperrte Seite
  Verbotszeichen A.1
 
   
 freie Seitefreie Seite
  Hinweiszeichen E.1
 
   
 bei Nachtbei Tag
   
 
   
  
2.Vorbeifahrt nur mit Herabsetzung der Geschwindigkeit auf der freien Seite zugelassen
(Wellenschlag vermeiden)
  
 bei Nachtbei Tag
 gesperrte Seitegesperrte Seite
   
 
   
 freie Seitefreie Seite
   
 
   
 bei Nachtbei Tag
   
 
   
   
V. Zusätzliche Zeichen für die Radarschifffahrt (falls erforderlich)
   
A.Bezeichnung eines Radarzieles 
   
1.Farbe:gelb 
 Form:Tonne mit Toppzeichen als Radarreflektor
Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen als Radarreflektor
  
 jeweils z.B. oberhalb oder unterhalb eines Brückenpfeilers ausgelegt
   
 
   
   
2.Stange mit Radarreflektor
(oberhalb und unterhalb eines Brückenpfeilers)
 
   
 
   
  
B.Bezeichnung einer Freileitung 
   
1.Radarreflektoren an Freileitung befestigt
(ergeben im Radarbild eine Punktreihe zur Identifizierung der Freileitung)
 
   
 
   
   
2.Radarreflektoren auf gelben Tonnen an beiden Ufern paarweise ausgelegt
(ergeben im Radarbild je zwei nebeneinander liegende Punkte zur Identifizierung der Freileitung)
   
 
   
   
VI. Bezeichnung der Lage der Fahrrinne zum Ufer
sowie des Übergangs der Fahrrinne von einem zum anderen Ufer
   
A.Lage der Fahrrinne zum Ufer 
   
1.Rechte Seite 
  
 Farbe:rot/weiß
 Form:Stange mit Toppzeichen
 Toppzeichen:rote quadratische Tafel mit weißen waagerechten Streifen am oberen und unteren Rand
    
  oder
    
  roter quadratischer Lattenrahmen
 Feuer (wenn vorhanden):rotes Taktfeuer
  
   
2.Linke Seite 
   
 Farbe:grün/weiß
 Form:Stange mit Toppzeichen
 Toppzeichen:auf der Spitze stehende quadratische Tafel, obere Hälfte grün, untere Hälfte weiß
   
  oder
   
  grüner quadratischer auf der Spitze stehender Lattenrahmen
 Feuer (wenn vorhanden):grünes Taktfeuer
    
    
3.Zusammenspiel der Bilder 19 und 20 (Beispiel) 
   
 
   
   
B.Übergang der Fahrrinne von einem zum anderen Ufer 
   
1.Rechte Seite 
   
 Farbe:gelb/schwarz
 Form:Stange mit Toppzeichen
 Toppzeichen:gelbe quadratische Tafel mit einem senkrechten schwarzen Mittelstreifen
   
  oder
    
  gelbes stehendes Lattenkreuz
   
   
2.Linke Seite 
   
 Farbe:gelb/schwarz
 Form:Stange mit Toppzeichen
 Toppzeichen:gelbe auf der Spitze stehende quadratische Tafel mit einem senkrechten schwarzen Mittelstreifen
   
  oder
    
  gelbes liegendes Lattenkreuz
   
   
3.Zusammenspiel der Bilder 22 und 23 (Beispiele) 
   
3.1Bezeichnung durch Einzelbaken 
   
 
   
 Feuer (wenn vorhanden):linke Seite:gelbes Taktfeuer mit ungerader Kennung
  rechte Seite:gelbes Taktfeuer mit gerader Kennung
    
    
3.2Bezeichnung durch Richtbaken 
    
 
    
 Ein Richtbakenpaar besteht aus Ober- und Unterbake. Sie bezeichnen in Deckpeilung die Richtung des Überganges. Die Oberbake steht vom Schiff aus gesehen hinter der Unterbake und ist höher als diese.
    
 Feuer (wenn vorhanden):beide SeitenUnterfeuer:gelbes Gleichtaktfeuer
   Oberfeuer:gleichgängig mit Unterfeuer oder gelbes Festfeuer
    
    
VII. Zusätzliche Bezeichnung für einen See und eine seeartige Erweiterung
    
A.Bezeichnung einer gefährlichen Stelle und eines Hindernisses
    
1.Kardinalzeichen 
    
 Eine allgemeine Gefahrenstelle (z. B. Untiefe, Wrack, Buhne und sonstiges Schifffahrtshindernis) ist in der Regel mit einem oder mehreren Kardinalzeichen bezeichnet, die für die verschiedenen Quadranten den Bezug zur Lage der Gefahrenstelle angeben.
    
1.1Definition der Quadranten und Kardinalzeichen
    
 Die vier Quadranten (Nord, Ost, Süd und West) werden durch die vom Bezugspunkt ausgehenden Richtungen NW-NO, NO-SO, SO-SW und SW-NW begrenzt.
    
 Ein Kardinalzeichen wird nach dem Quadranten benannt, in dem es liegt.
    
 Der Name des Kardinalzeichens sagt aus, dass an der Seite des Zeichens vorbeigefahren werden soll, nach der es benannt ist.
    
 
    
1.2Beschreibung der Kardinalzeichen 
 Nord-Kardinalzeichen 
    
 Farbe:schwarz über gelb
 Form:Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange
(Spiere) mit Toppzeichen
 Toppzeichen:zwei schwarze Kegel übereinander
- Spitzen oben -
 Feuer (wenn vorhanden):weißes Funkelfeuer Fkl. oder weißes Schnelles
Funkelfeuer SFkl.
    
    
 Ost-Kardinalzeichen  
    
 Farbe:schwarz mit einem breiten gelben waagerechten Streifen
 Form:Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange
(Spiere) mit Toppzeichen
 Toppzeichen:zwei schwarze Kegel übereinander
- Spitzen voneinander -
 Feuer (wenn vorhanden):weißes Funkelfeuer Fkl. (3) oder weißes Schnelles
Funkelfeuer SFkl. (3)
    
    
 Süd-Kardinalzeichen 
    
 Farbe:gelb über schwarz
 Form:Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange (Spiere) mit Toppzeichen
 Toppzeichen:zwei schwarze Kegel übereinander
- Spitzen unten -
 Feuer (wenn vorhanden):weißes Funkelfeuer Fkl. (6) + Blk. oder weißes
Schnelles Funkelfeuer SFkl. (6) + Blk.
    
  
 West-Kardinalzeichen 
    
 Farbe:gelb mit einem breiten schwarzen waagerechten Streifen
 Form:Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange
(Spiere) mit Toppzeichen
 Toppzeichen:zwei schwarze Kegel übereinander
- Spitzen zueinander -
 Feuer (wenn vorhanden):weißes Funkelfeuer Fkl. (9) oder weißes Schnelles
Funkelfeuer SFkl. (9)
    
    
2.Einzelgefahrzeichen  
    
 Ein Einzelgefahrzeichen wird errichtet oder ausgelegt über einer Einzelgefahr. Die Gefahrenstelle kann an allen Seiten passiert werden.
    
 Farbe:schwarz mit einem oder mehreren breiten roten
waagerechten Streifen
 Form:Spierentonne mit Toppzeichen, Schwimmstange
(Spiere) mit Toppzeichen
 Toppzeichen:zwei schwarze Bälle übereinander
 Feuer (wenn vorhanden):weißes Blitzfeuer Blz. (2)
    
    
B.Bezeichnung der Mitte eines Fahrwassers, einer Fahrwasserstrecke, einer Ansteuerung sowie einer Fahrwassereinfahrt
    
1.Mittefahrwasserzeichen 
  
 An beiden Seiten des Mittefahrwasserzeichens ist eine der zugelassenen Abladetiefe entsprechende Wassertiefe vorhanden.
    
 Farbe:rot-weiß senkrecht gestreift
 Form:Tonne mit Toppzeichen (in der Regel als Radarreflektor)
 Toppzeichen:roter Ball
 Feuer (wenn vorhanden):weißes Taktfeuer: Ubr., Glt. oder Blz.
    
    
2.Zusätzliche Bezeichnung einer Fahrwasserstrecke und einer Ansteuerung
    
 Ein Leitfeuer ist ein Einzelfeuer, das durch Sektoren verschiedener Farbe und Kennung im Allgemeinen ein Fahrwasser, eine Hafeneinfahrt oder einen freien Seeraum zwischen Untiefen bezeichnet. Die Fahrwasserstrecke ist identisch mit dem weißen Sektor des Leitfeuers.
   
 







Feuer:
weißes Taktfeuer: Ubr. oder Glt. mit Warnsektoren rot und grün.
    
    
3.Einfahrtzeichen 
  
 Das Einfahrtzeichen dient der Kennzeichnung von Einfahrten von einem See oder einer seeartigen Erweiterung in einen verhältnismäßig engeren Wasserstraßenabschnitt.
    
 Farbe:weiß-schwarz gestreift oder schwarz-weiß gestreift 
 Form:Stange mit Toppzeichen 
 Toppzeichen:rechtes Ufer:Raute aus senkrechtem Lattenwerk
  linkes Ufer:Raute aus waagerechtem Lattenwerk
 Feuer (wenn vorhanden):rechtes Ufer:rotes Taktfeuer
  linkes Ufer:grünes Taktfeuer
    
    
4.Zusammenspiel der Bilder 26 bis 31 und Bild 34 (Beispiel)
    
 
    
    
VIII. Bezeichnung einer besonderen Wasserfläche
    
1.Tonnen für eine gesperrte Wasserfläche
  
 Gelbe Stumpftonnen (Bild 33) oder gelbe Tonnen (Bild 34) mit oder ohne Radarreflektoren oder mit oder ohne Toppzeichen kennzeichnen eine gesperrte Wasserfläche. Als Toppzeichen können insbesondere die Zeichen nach Anlage 7 in Form von Tafeln oder Zylindern verwendet werden.
    
 
    
    
2.Tonnen für sonstige Zwecke
  
 Weiße Tonnen können zu anderen als den vorgenannten Zwecken verwendet werden. Als Toppzeichen können insbesondere die Zeichen nach Anlage 7 in Form von Tafeln oder Zylindern verwendet werden.