Zertifikate müssen folgende Angaben enthalten:
- 1.
eine einmalige Zertifikatsnummer, die sich mindestens aus der Registriernummer des Zertifizierungssystems, der Registriernummer der Zertifizierungsstelle sowie einer von der Zertifizierungsstelle einmalig zu vergebenden Nummer zusammensetzt,
- 2.
das Datum der Ausstellung sowie Laufzeitbeginn und -ende,
- 3.
den Namen des Zertifizierungssystems, in dem das Zertifikat ausgestellt worden ist,
- 4.
im Falle einer letzten Schnittstelle
- a)
die letzte Schnittstelle,
- b)
das Datum der ersten Inbetriebnahme der Anlage und
- c)
die jährliche Herstellungskapazität,
- 5.
die zertifizierten Geltungsbereiche und
- 6.
die Art der Treibhausgasberechnung.