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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen (Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung - Biokraft-NachV)
§ 21 Folgen fehlender Angaben

Zertifikate sind unwirksam, wenn sie eine oder mehrere Angaben nach § 20 nicht enthalten.

Fußnote

(+++ § 21: Zur Anwendung vgl. § 23 Abs. 2 +++)