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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV)
§ 23 Folgen fehlender Angaben

Zertifikate sind unwirksam, wenn sie eine oder mehrere Angaben nach § 22 nicht enthalten.

Fußnote

(+++ § 23: Zur Anwendung vgl. § 25 Abs. 2 +++)