Auf der Startseite einer Website einer öffentlichen Stelle sind nach Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen:
- 1.
Informationen zu den wesentlichen Inhalten,
- 2.
Hinweise zur Navigation,
- 3.
eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
- 4.
Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.