Abschnitt 1
Zentrale Einrichtungen zur
Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen
Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
§ 1 | Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten |
§ 2 | Zentralstelle |
§ 3 | Internationale Zusammenarbeit |
§ 4 | Strafverfolgung |
§ 5 | Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus |
§ 6 | Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes |
§ 7 | Zeugenschutz |
§ 8 | Sicherung des Bundeskriminalamtes, behördlicher Eigenschutz |
Abschnitt 2
Allgemeine
Befugnisse zur Datenverarbeitung
Unterabschnitt 1
Datenerhebung
§ 9 | Allgemeine Datenerhebung durch und Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt |
§ 10 | Bestandsdatenauskunft |
§ 10a | Erhebung von Nutzerdaten zur Identifizierung |
§ 11 | Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe |
Unterabschnitt 2
Weiterverarbeitung von Daten
§ 12 | Zweckbindung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung |
§ 13 | Informationssystem des Bundeskriminalamtes |
§ 14 | Kennzeichnung |
§ 15 | Regelung von Zugriffsberechtigungen |
§ 16 | Datenweiterverarbeitung im Informationssystem |
§ 17 | Projektbezogene gemeinsame Dateien |
§ 18 | Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen |
§ 19 | Daten zu anderen Personen |
§ 20 | Verordnungsermächtigung |
§ 21 | Weiterverarbeitung für die wissenschaftliche Forschung |
§ 22 | Weiterverarbeitung von Daten zur Aus- und Fortbildung, zu statistischen Zwecken und zur Vorgangsverwaltung |
§ 23 | Elektronische Aktenführung |
§ 24 | Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren |
Unterabschnitt 3
Datenübermittlung
§ 25 | Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich |
§ 26 | Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union |
§ 27 | Datenübermittlung im internationalen Bereich |
§ 28 | Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe |
Abschnitt 3
Zentralstelle
§ 29 | Polizeilicher Informationsverbund, Verordnungsermächtigung |
§ 30 | Verbundrelevanz |
§ 31 | Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationsverbund |
§ 32 | Unterrichtung der Zentralstelle |
§ 33 | Ausschreibungen bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich |
§ 33a | (zukünftig in Kraft) |
§ 33b | (zukünftig in Kraft) |
Abschnitt 4
Befugnisse im
Rahmen der Strafverfolgung
§ 34 | Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung |
§ 35 | Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung |
§ 36 | Koordinierung bei der Strafverfolgung |
§ 37 | Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der Länder |
Abschnitt 5
Befugnisse zur Abwehr
von Gefahren des internationalen Terrorismus
§ 38 | Allgemeine Befugnisse |
§ 39 | Erhebung personenbezogener Daten |
§ 40 | Bestandsdatenauskunft |
§ 41 | Befragung und Auskunftspflicht |
§ 42 | Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen |
§ 43 | Erkennungsdienstliche Maßnahmen |
§ 44 | Vorladung |
§ 45 | Besondere Mittel der Datenerhebung |
§ 46 | Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen |
§ 47 | Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle |
§ 48 | Rasterfahndung |
§ 49 | Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme |
§ 50 | Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen |
§ 51 | Überwachung der Telekommunikation |
§ 52 | Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten |
§ 53 | Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten |
§ 54 | Platzverweisung |
§ 55 | Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot |
§ 56 | Elektronische Aufenthaltsüberwachung |
§ 57 | Gewahrsam |
§ 58 | Durchsuchung von Personen |
§ 59 | Durchsuchung von Sachen |
§ 60 | Sicherstellung |
§ 61 | Betreten und Durchsuchen von Wohnungen |
§ 62 | Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen |
Abschnitt 6
Befugnisse zum
Schutz von Mitgliedern der Verfassungs-
organe und der Leitung des Bundeskriminalamtes
§ 63 | Allgemeine Befugnisse |
§ 63a | Bestandsdatenauskunft |
§ 64 | Besondere Mittel der Datenerhebung |
§ 65 | Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle |
Abschnitt 7
Zeugenschutz
§ 66 | Befugnisse |
§ 66a | Bestandsdatenauskunft |
Abschnitt 8
Befugnisse zur Sicherung
des Bundeskriminalamtes
und zum behördlichen Eigenschutz
§ 67 | Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes |
§ 68 | Sicherheitsüberprüfung |
Abschnitt 9
Datenschutz
und Datensicherheit, Rechte der betroffenen Person
Unterabschnitt 1
Datenschutzaufsicht
§ 69 | Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit |
Unterabschnitt 2
Datenschutzbeauftragte
oder Datenschutzbeauftragter
§ 70 | Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes |
§ 71 | Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes |
§ 72 | Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit |
Unterabschnitt 3
Datenschutzrechtliche
Verantwortung für die Tätigkeit
der an deutsche Auslandsvertretungen
abgeordneten Verbindungsbeamtinnen
und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
§ 73 | Datenschutzrechtliche Verantwortung der Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes |
Unterabschnitt 4
Pflichten
des Bundeskriminalamtes
§ 74 | Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen |
§ 75 | Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern |
§ 76 | Nachträgliche Benachrichtigung über Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung im Schengener Informationssystem |
§ 77 | Aussonderungsprüffrist; Mitteilung von Löschungsverpflichtungen |
§ 78 | Berichtigung personenbezogener Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung in Akten sowie Vernichtung von Akten |
§ 79 | Löschung von durch Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder vergleichbaren Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten |
§ 80 | Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten |
§ 81 | Protokollierung |
§ 82 | Protokollierung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen |
§ 83 | Benachrichtigung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten |
Unterabschnitt 5
Rechte der betroffenen Person
§ 84 | Rechte der betroffenen Person |
§ 85 | Ausübung der Betroffenenrechte im polizeilichen Informationsverbund sowie bei projektbezogenen gemeinsamen Dateien |
Unterabschnitt 6
Schadensersatz
§ 86 | Schadensersatz im polizeilichen Informationsverbund |
Abschnitt 10
Schlussvorschriften
§ 87 | Strafvorschriften |
§ 88 | Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag |
§ 89 | Einschränkung von Grundrechten |
§ 90 | Gerichtliche Zuständigkeit, Verfahren |
§ 91 | Übergangsvorschrift |