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Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten

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  Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
  § 1 Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten
  § 2 Zentralstelle
  § 3 Internationale Zusammenarbeit
  § 4 Strafverfolgung
  § 5 Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
  § 6 Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
  § 7 Zeugenschutz
  § 8 Sicherung des Bundeskriminalamtes, behördlicher Eigenschutz
Abschnitt 2
 Allgemeine Befugnisse zur Datenverarbeitung
Unterabschnitt 1
 Datenerhebung
  § 9 Allgemeine Datenerhebung durch und Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt
  § 10 Bestandsdatenauskunft
  § 10a Erhebung von Nutzerdaten zur Identifizierung
  § 11 Aufzeichnung eingehender Telefonanrufe
Unterabschnitt 2
 Weiterverarbeitung von Daten
  § 12 Zweckbindung, Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung
  § 13 Informationssystem des Bundeskriminalamtes
  § 14 Kennzeichnung
  § 15 Regelung von Zugriffsberechtigungen
  § 16 Datenweiterverarbeitung im Informationssystem
  § 17 Projektbezogene gemeinsame Dateien
  § 18 Daten zu Verurteilten, Beschuldigten, Tatverdächtigen und sonstigen Anlasspersonen
  § 19 Daten zu anderen Personen
  § 20 Verordnungsermächtigung
  § 21 Weiterverarbeitung für die wissenschaftliche Forschung
  § 22 Weiterverarbeitung von Daten zur Aus- und Fortbildung, zu statistischen Zwecken und zur Vorgangsverwaltung
  § 23 Elektronische Aktenführung
  § 24 Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern zur Erkennung von DNA-Trugspuren
Unterabschnitt 3
 Datenübermittlung
  § 25 Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich
  § 26 Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  § 27 Datenübermittlung im internationalen Bereich
  § 28 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe
Abschnitt 3
 Zentralstelle
  § 29 Polizeilicher Informationsverbund, Verordnungsermächtigung
  § 30 Verbundrelevanz
  § 31 Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationsverbund
  § 32 Unterrichtung der Zentralstelle
  § 33 Ausschreibungen bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich
  § 33a Schengener Informationssystem (SIS)
  § 33b Auf das SIS zugriffsberechtigte Stellen
Abschnitt 4
 Befugnisse im Rahmen der Strafverfolgung
  § 34 Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung
  § 35 Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung
  § 36 Koordinierung bei der Strafverfolgung
  § 37 Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der Länder
Abschnitt 5
 Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus
  § 38 Allgemeine Befugnisse
  § 39 Erhebung personenbezogener Daten
  § 40 Bestandsdatenauskunft
  § 41 Befragung und Auskunftspflicht
  § 42 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen
  § 43 Erkennungsdienstliche Maßnahmen
  § 44 Vorladung
  § 45 Besondere Mittel der Datenerhebung
  § 46 Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
  § 47 Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle
  § 48 Rasterfahndung
  § 49 Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme
  § 50 Postbeschlagnahme und Auskunftsverlangen
  § 51 Überwachung der Telekommunikation
  § 52 Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten
  § 53 Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten
  § 54 Platzverweisung
  § 55 Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot
  § 56 Elektronische Aufenthaltsüberwachung
  § 57 Gewahrsam
  § 58 Durchsuchung von Personen
  § 59 Durchsuchung von Sachen
  § 60 Sicherstellung
  § 61 Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
  § 62 Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen
Abschnitt 6
 Befugnisse zum Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes
  § 63 Allgemeine Befugnisse
  § 63a Bestandsdatenauskunft
  § 64 Besondere Mittel der Datenerhebung
  § 65 Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle
Abschnitt 7
 Zeugenschutz
  § 66 Befugnisse
  § 66a Bestandsdatenauskunft
Abschnitt 8
 Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes und zum behördlichen Eigenschutz
  § 67 Befugnisse zur Sicherung des Bundeskriminalamtes
  § 68 Sicherheitsüberprüfung
Abschnitt 9
 Datenschutz und Datensicherheit, Rechte der betroffenen Person
Unterabschnitt 1
 Datenschutzaufsicht
  § 69 Aufgaben und Befugnisse der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Unterabschnitt 2
 Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter
  § 70 Benennung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes
  § 71 Aufgaben der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes
  § 72 Stellung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und Zusammenarbeit mit der oder dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Unterabschnitt 3
 Datenschutzrechtliche Verantwortung für die Tätigkeit der an deutsche Auslandsvertretungen abgeordneten Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
  § 73 Datenschutzrechtliche Verantwortung der Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamtes
Unterabschnitt 4
 Pflichten des Bundeskriminalamtes
  § 74 Benachrichtigung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
  § 75 Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern
  § 76 Nachträgliche Benachrichtigung über Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung im Schengener Informationssystem
  § 77 Aussonderungsprüffrist; Mitteilung von Löschungsverpflichtungen
  § 78 Berichtigung personenbezogener Daten sowie die Einschränkung der Verarbeitung in Akten sowie Vernichtung von Akten
  § 79 Löschung von durch Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder vergleichbaren Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten
  § 80 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  § 81 Protokollierung
  § 82 Protokollierung bei verdeckten und eingriffsintensiven Maßnahmen
  § 83 Benachrichtigung der oder des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Unterabschnitt 5
 Rechte der betroffenen Person
  § 84 Rechte der betroffenen Person
  § 85 Ausübung der Betroffenenrechte im polizeilichen Informationsverbund sowie bei projektbezogenen gemeinsamen Dateien
Unterabschnitt 6
 Schadensersatz
  § 86 Schadensersatz im polizeilichen Informationsverbund
Abschnitt 10
 Schlussvorschriften
  § 87 Strafvorschriften
  § 88 Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag
  § 89 Einschränkung von Grundrechten
  § 90 Gerichtliche Zuständigkeit, Verfahren
  § 91 Übergangsvorschrift