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Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung

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  Eingangsformel
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Allgemeine Anforderungen an die Vermeidung und die Kompensation
  § 3 Besondere Anforderungen an die Vermeidung
  § 4 Grundsätze der Bewertung des vorhandenen Zustands und der zu erwartenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen
  § 5 Grundbewertung des Schutzguts Biotope
  § 6 Bewertung weiterer Schutzgüter
  § 7 Biotopwertbezogener und funktionsspezifischer Kompensationsbedarf
  § 8 Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz erheblicher Beeinträchtigungen von Biotopen
  § 9 Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz erheblicher Beeinträchtigungen weiterer Schutzgüter
  § 10 Berücksichtigung agrarstruktureller Belange
  § 11 Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen; Entsiegelung und Wiedervernetzung
  § 12 Unterhaltung und rechtliche Sicherung; Übertragung auf Einrichtungen
  § 13 Voraussetzungen der Ersatzzahlung
  § 14 Höhe der Ersatzzahlung
  § 15 Bewertung und Ersatzgeldbemessung für Windenergieanlagen auf See
  § 16 Sicherheitsleistung für die Ersatzzahlung
  § 17 Übergangsvorschriften
  § 18 Inkrafttreten
  Anlage 1 (zu § 4 Absatz 3, § 6 Absatz 1 und 2 und § 14 Absatz 2 Satz 1)
Bestandserfassung und -bewertung weiterer Schutzgüter und Funktionen
  Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1)
Liste der Biotoptypen und -werte
  Anlage 3 (zu § 5 Absatz 3 Satz 2 und § 6 Absatz 2 Satz 2)
  Anlage 4 (zu § 8 Absatz 1 Satz 2 und § 9 Absatz 4 Satz 1)
Naturräume in Deutschland
  Anlage 5 (zu § 9 Absatz 3 und 4)
Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz mindestens erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie erheblicher Beeinträchtigungen besonderer Schwere sonstiger Schutzgüter
  Anlage 6 (zu § 8 Absatz 3 Satz 2, § 11 Absatz 1 bis 3)
Maßnahmen im Sinne des § 15 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes