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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Verteidigung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in seinem Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMVg - BMVgBGebV)
§ 4 Rahmengebühren

Für die Ermittlung der Stundensätze bei Rahmengebühren gilt § 3 entsprechend.