Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Verteidigung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in seinem Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMVg - BMVgBGebV) § 4Rahmengebühren
Für die Ermittlung der Stundensätze bei Rahmengebühren gilt § 3 entsprechend.