Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Verteidigung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in seinem Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung BMVg - BMVgBGebV)
§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.