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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung (BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung - BMDV-WS-BesGebV)
§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft.