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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse des Bundeministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BMWSBBBRBeamtZustAnO)
§ 10 Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 2. Februar 2026 in Kraft.