Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse des Bundeministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BMWSBBBRBeamtZustAnO)
§ 6 Zuständigkeit bei Auswahlverfahren für den Aufstieg

Dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung wird für die berufsbegleitenden Studiengänge der Fachgebiete „Elektrotechnik“ und „Informatik“ die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Zulassung zum Aufstieg unter Berücksichtigung des Vorschlags der Auswahlkommission nach § 44 Absatz 7 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung übertragen.