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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse des Bundeministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BMWSBBBRBeamtZustAnO)
§ 7 Zuständigkeit bei Dienstjubiläumszuwendungen

Dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung wird die Zuständigkeit für die Gewährung von Dienstjubiläumszuwendungen an Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 2 bis A 16 nach § 6 Satz 1 Dienstjubiläumsverordnung übertragen.