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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Geschäftsordnung des Bundesrates
§ 45 Mitteilung der Empfehlungen der Ausschüsse

Die Sekretärin oder der Sekretär des federführenden Ausschusses stellt die Empfehlungen der Ausschüsse zu jeder Vorlage zusammen und leitet sie den Vertretungen der Länder zu.