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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt (BSAVfV)
§ 7 Prüfungsberichte

Das Bundessortenamt übersendet dem Antragsteller jeweils einen Prüfungsbericht, sobald es das Ergebnis der Registerprüfung, der Wertprüfung oder bei Sorten von Rebe der Prüfung der physiologischen Merkmale zur Beurteilung der Sorte für ausreichend hält.