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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung zum IT-Sicherheitskennzeichen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-IT-Sicherheitskennzeichenverordnung - BSI-ITSiKV)
§ 15
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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