Im Prüfungsbereich „Informationstechnik und Datenschutz“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Prozessabläufe der Kanzlei unter Beachtung der berufsrechtlichen, der IT-, der KI- und der datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen zu entwickeln, zu steuern und zu überwachen. Es wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
- 1.
Planen, Organisieren und Implementieren der technischen Infrastruktur,
- 2.
Entwickeln, Anwenden, Überprüfen und Aktualisieren von Maßnahmen zum Datenschutz, zur Datensicherung und zur Datensicherheit, einschließlich des Mitgestaltens von Notfallkonzepten,
- 3.
eigenverantwortliches Bearbeiten von Korrespondenz mit Mandanten und Dritten zur Auftragsdatenverarbeitung und zur technischen Infrastruktur,
- 4.
Unterweisen der Mitarbeitenden im Umgang mit Informationstechnik und Datenschutz,
- 5.
Informieren der Mitarbeitenden über Regularien der Informationssicherheit und der Auftragsdatenverarbeitung sowie Überwachen der Einhaltung dieser Regularien sowie
- 6.
Prüfen und Vorbereiten von Software- und Lizenzverträgen.