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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist im Insolvenzrecht oder Geprüfte Berufsspezialistin im Insolvenzrecht (Geprüfter-Berufsspezialist-Insolvenzrecht-Fortbildungsprüfungsverordnung - BSInsoFPrV)
§ 3 Inhalt der Prüfung

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
Prüfungsbereich „Büroorganisation und Büroverwaltung“ nach § 4,
2.
Prüfungsbereich „Verfahrensgrundlagen und Verfahrensarten“ nach § 5,
3.
Prüfungsbereich „Berichtswesen, Rechnungslegung und Vergütung“ nach § 6,
4.
Prüfungsbereich „Massegenerierung und insolvenzrechtliche Gestaltungen“ nach § 7,
5.
Prüfungsbereich „Insolvenztabelle“ nach § 8.