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N-Lex
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist im Insolvenzrecht oder Geprüfte Berufsspezialistin im Insolvenzrecht
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Eingangsformel
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Inhalt der Prüfung
§ 4 Prüfungsbereich „Büroorganisation und Büroverwaltung“
§ 5 Prüfungsbereich „Verfahrensgrundlagen und Verfahrensarten“
§ 6 Prüfungsbereich „Berichtswesen, Rechnungslegung und Vergütung“
§ 7 Prüfungsbereich „Massegenerierung und insolvenzrechtliche Gestaltungen“
§ 8 Prüfungsbereich „Insolvenztabelle“
§ 9 Form und Ablauf der Prüfung
§ 10 Schriftliche Prüfung; mündliche Ergänzungsprüfung
§ 11 Mündliche Prüfung
§ 12 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 13 Bestehen der Prüfung; Gewichtung; Gesamtnote
§ 14 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 15 Zeugnisse
§ 16 Wiederholung von Prüfungsleistungen
§ 17 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu den §§ 12 und 13)
Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2 (zu § 15)
Zeugnisinhalte
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